Höchstgericht kippt Untreue-Urteil gegen Ex-Bewag-Vorstand Lukits
Teile des Verfahrens zurück ans Landesgericht Eisenstadt, Freisprüche für Ex-Vorstand Münzenrieder und weitere Ex-Bewag-Manager bestätigt
Mehr als eineinhalb Jahre nach den erstinstanzlichen Urteilen im Bewag-Prozess hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag in öffentlicher Verhandlung über die Einsprüche entschieden: Der Untreue-Vorwurf gegen Ex-Bewag-Vorstand Hans Lukits (verteidigt von Gerhard Schilcherund Nikolaus Mitrovits) ist vom Tisch, Teile seines Verfahrens wurden ans Landesgericht zurückverwiesen. Und der Freispruch gegen seinen früheren Co-Vorstand Josef Münzenrieder, der von Mirko Matkovits anwaltlich vertreten wurde, ist vom Höchstgericht bestätigt worden und somit rechtskräftig. Auch vier weitere in Eisenstadt verkündete Freisprüche wurden vom OGH bestätigt. Lukits sagte in einer ersten Reaktion zum KURIER: „Für mich ist evident, dass die Bewag krampfhaft versucht hat, uns etwas anzuhängen und jetzt damit auf die Nase gefallen ist“. Er ist überzeugt, dass sein ehemaliger Arbeitgeber, der 2012 in der Energie Burgenland aufgegangen ist, ihm Geld zurückzahlen muss. Er will rund 300.000 Euro einfordern.