Strafrecht: Wirtschaftstreibende befürchten neue Einbruchswelle
Am 1.1.2016 ist das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 in Kraft getreten In nahezu raffiniert verschleiernder Weise werden im Ministerialentwurf Einbrüche bei Wirtschaftstreibenden verharmlost, indem deren Unwertgehalt bagatellisiert wird.
Unverändert bleibt nur der "einfache Diebstahl", der mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bedroht ist, Die nächste Form, nämlich der "schwere Diebstahl" sieht in Zukunft bei einer Beute von über 5.000 € eine dreijährige, bei einer von über 300.000 € eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.