
Rechtsanwältin Mag. Liane Hirschbrich, LL.M. (London)
Verantwortung und Grundsätze der anwaltlichen Vertretung. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu führen und die Rechte seiner Mandanten mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er hat das Recht und die Pflicht, alles vorzubringen, was er nach dem Gesetz für dienlich erachtet, und sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel einzusetzen, solange sie seinem Auftrag, seinem Gewissen und den gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen. Der Erfolg in einem Verfahren hängt maßgeblich von der sorgfältigen Vorbereitung und der genauen Kenntnis der jeweiligen Verfahrensregeln ab. In einigen Verfahrensordnungen fehlen nach wie vor essenzielle Regelungen für ein faires Verfahren, oder bestehende Regeln werden unzutreffend ausgelegt. Erfolgreiche anwaltliche Vertretung und Beratung kann daher auch beinhalten, eine bestehende Rechtspraxis infrage zu stellen und weiterzuentwickeln.
Rechtsanwältin Mag. Liane Hirschbrich, LL.M. (London), ist eine erfahrene Juristin mit umfassender Expertise im Strafrecht sowie in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Ihr Fokus liegt auf der strategischen und durchsetzungsstarken Vertretung ihrer Mandanten in komplexen und oft richtungsweisenden Verfahren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo sie ihren Juraabschluss an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erwarb. Im Anschluss vertiefte sie ihre Fachkenntnisse durch ein LL.M.-Studium in London.
Mag. Hirschbrich ist Mutter von fünf Kindern und lebt in Wien, Österreich.
Strafrechtliche Fachgebiete. Mag. Hirschbrich bietet fundierte Verteidigung und Beratung in folgenden Bereichen: Straftaten gegen Leib und Leben: Verteidigung in Verfahren wegen Körperverletzung, fahrlässiger oder vorsätzlicher Tötung sowie anderen Delikten, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit betreffen.
Wirtschaftsstrafverfahren: Verteidigung von Personen, die wegen Untreue (§ 153 StGB), Betrug oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte angeklagt sind. Rechtsbeistand in Ermittlungsverfahren und Prozessen wegen Geldwäsche (§ 165 StGB), Sanktionsverstößen, sowie Prävention von strafrechtlichen Risiken im Finanzsektor.
Korruptionsstrafrecht: Verteidigung und Beratung in Verfahren wegen Bestechung, Vorteilsannahme, Amtsmissbrauch und anderen Korruptionsdelikten. Beratung von Unternehmen zu Compliance-Maßnahmen, um Korruptionsvorwürfen vorzubeugen und Risiken zu minimieren.
Zivilrechtliche Fachgebiete. Neben dem Strafrecht ist Mag. Hirschbrich auf komplexe zivilrechtliche Streitigkeiten spezialisiert, insbesondere in folgenden Bereichen: Streitige Scheidungen und Obsorgeverfahren: Rechtsberatung und Vertretung in hochstrittigen Scheidungsverfahren, insbesondere bei komplexen Vermögensaufteilungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Obsorgefragen. Gesellschafterstreitigkeiten: Beratung und Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei internen Unternehmensstreitigkeiten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsanteile, Gewinnverteilungen oder Wettbewerbsverbote. Sanktionenrecht: Beratung von Vertretung im Zusammenhang mit den EU – Sanktionen gegen Russland. Einstweilige Verfügungen: Unterstützung bei der schnellen Sicherung von Ansprüchen durch einstweilige Verfügungen, sei es zur Verhinderung von Vermögensverschiebungen, Wettbewerbsverstößen oder anderen dringenden Maßnahmen.
Im Notfall (z.B. bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung) erreichen Sie meine Kanzlei rund um die Uhr (24 Stunden täglich) – in allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte während der Bürozeiten (zwischen 09:00 und 17:00 Uhr) mit mir in Verbindung

Rechtsanwältin Mag. Liane Hirschbrich, LL.M. (London)
Verantwortung und Grundsätze der anwaltlichen Vertretung. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die übernommenen Vertretungen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben zu führen und die Rechte seiner Mandanten mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit zu vertreten. Er hat das Recht und die Pflicht, alles vorzubringen, was er nach dem Gesetz für dienlich erachtet, und sämtliche Angriffs- und Verteidigungsmittel einzusetzen, solange sie seinem Auftrag, seinem Gewissen und den gesetzlichen Bestimmungen nicht widersprechen. Der Erfolg in einem Verfahren hängt maßgeblich von der sorgfältigen Vorbereitung und der genauen Kenntnis der jeweiligen Verfahrensregeln ab. In einigen Verfahrensordnungen fehlen nach wie vor essenzielle Regelungen für ein faires Verfahren, oder bestehende Regeln werden unzutreffend ausgelegt. Erfolgreiche anwaltliche Vertretung und Beratung kann daher auch beinhalten, eine bestehende Rechtspraxis infrage zu stellen und weiterzuentwickeln.
Rechtsanwältin Mag. Liane Hirschbrich, LL.M. (London), ist eine erfahrene Juristin mit umfassender Expertise im Strafrecht sowie in zivilrechtlichen Streitigkeiten. Ihr Fokus liegt auf der strategischen und durchsetzungsstarken Vertretung ihrer Mandanten in komplexen und oft richtungsweisenden Verfahren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wo sie ihren Juraabschluss an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erwarb. Im Anschluss vertiefte sie ihre Fachkenntnisse durch ein LL.M.-Studium in London.
Mag. Hirschbrich ist Mutter von fünf Kindern und lebt in Wien, Österreich.
Strafrechtliche Fachgebiete. Mag. Hirschbrich bietet fundierte Verteidigung und Beratung in folgenden Bereichen: Straftaten gegen Leib und Leben: Verteidigung in Verfahren wegen Körperverletzung, fahrlässiger oder vorsätzlicher Tötung sowie anderen Delikten, die das Leben oder die körperliche Unversehrtheit betreffen.
Wirtschaftsstrafverfahren: Verteidigung von Personen, die wegen Untreue (§ 153 StGB), Betrug oder anderer wirtschaftsstrafrechtlicher Delikte angeklagt sind. Rechtsbeistand in Ermittlungsverfahren und Prozessen wegen Geldwäsche (§ 165 StGB), Sanktionsverstößen, sowie Prävention von strafrechtlichen Risiken im Finanzsektor.
Korruptionsstrafrecht: Verteidigung und Beratung in Verfahren wegen Bestechung, Vorteilsannahme, Amtsmissbrauch und anderen Korruptionsdelikten. Beratung von Unternehmen zu Compliance-Maßnahmen, um Korruptionsvorwürfen vorzubeugen und Risiken zu minimieren.
Zivilrechtliche Fachgebiete. Neben dem Strafrecht ist Mag. Hirschbrich auf komplexe zivilrechtliche Streitigkeiten spezialisiert, insbesondere in folgenden Bereichen: Streitige Scheidungen und Obsorgeverfahren: Rechtsberatung und Vertretung in hochstrittigen Scheidungsverfahren, insbesondere bei komplexen Vermögensaufteilungen, Unterhaltsstreitigkeiten und Obsorgefragen. Gesellschafterstreitigkeiten: Beratung und Vertretung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei internen Unternehmensstreitigkeiten, insbesondere in Bezug auf Geschäftsanteile, Gewinnverteilungen oder Wettbewerbsverbote. Sanktionenrecht: Beratung von Vertretung im Zusammenhang mit den EU – Sanktionen gegen Russland. Einstweilige Verfügungen: Unterstützung bei der schnellen Sicherung von Ansprüchen durch einstweilige Verfügungen, sei es zur Verhinderung von Vermögensverschiebungen, Wettbewerbsverstößen oder anderen dringenden Maßnahmen.
Im Notfall (z.B. bei Hausdurchsuchung oder Verhaftung) erreichen Sie meine Kanzlei rund um die Uhr (24 Stunden täglich) – in allen anderen Fällen setzen Sie sich bitte während der Bürozeiten (zwischen 09:00 und 17:00 Uhr) mit mir in Verbindung