Kompetenzen
Verteidigung und Prozessführung auf höchstem Niveau.
Vom ersten Ermittlungsschritt der Staatsanwaltschaft bis zum Urteil – und darüber hinaus.
Wirtschaftsstrafrecht
Individualverteidigung
Das österreichische Strafrecht knüpft an die persönliche Verantwortung von Einzelpersonen an. Die Verteidigung von Einzelpersonen, insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen, ist daher mein Schwerpunkt.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts von Betrug, Untreue, Kridadelikten – etwa grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen oder betrügerischer Krida – oder Kapitalmarktvergehen sind für die Betroffenen eine massive Belastung. Schon im Ermittlungsverfahren steht deshalb eine konsequente Vertretung mit dem Ziel einer raschen Verfahrenseinstellung im Zentrum meiner Arbeit. Kommt es dennoch zur Anklage, vertrete ich die Rechte meiner Mandanten mit vorbehaltlosem Engagement – bis zum Freispruch.
Dazu gehört auch die Verteidigung in Verfahren wegen Geldwäsche (§ 165 StGB) und Sanktionsverstößen sowie in Korruptionsverfahren (Bestechung, Vorteilsannahme, Amtsmissbrauch) – Verfahren mit besonderer medialer und beruflicher Sprengkraft, in denen Diskretion und Reputationsschutz von Anfang an mitgedacht werden müssen.
Bei Straftaten gegen Leib und Leben – von Körperverletzung bis zu Tötungsdelikten – übernehme ich die Verteidigung ebenfalls: Verfahren, in denen es um alles geht und in denen jede Einvernahme zählt.
Familienrecht
Streitige Scheidung, Vermögensaufteilung & Obsorge
Eine einvernehmliche Scheidung kann fast jede Kanzlei abwickeln. Anders, wenn erhebliches Vermögen im Spiel ist, ein Unternehmen aufgeteilt werden soll, die Gegenseite Vermögen beiseiteschafft oder um die Obsorge gekämpft wird – dann entscheidet die Qualität der Vertretung über die wirtschaftliche Zukunft.
Ich vertrete in hochstrittigen Scheidungsverfahren mit komplexer Vermögensaufteilung – Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, internationales Vermögen –, setze Unterhaltsansprüche durch oder wehre sie ab und beantrage, wo nötig, einstweilige Verfügungen gegen Vermögensverschiebungen. In Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren vertrete ich Ihre Position konsequent, ohne die Interessen Ihrer Kinder aus dem Blick zu verlieren.
Die Kombination aus familienrechtlicher Erfahrung und wirtschaftsrechtlichem Verständnis ist dabei der entscheidende Unterschied: Wer Bilanzen, Beteiligungsstrukturen und Bewertungsfragen versteht, verhandelt aus einer anderen Position.
Zivil- und Handelsgerichte
Wirtschaftsprozessführung
In vielen wirtschaftlichen Auseinandersetzungen geht die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen Hand in Hand mit strafgerichtlichen Verfahren. Das Strafrecht löst jedoch keine zivilrechtlichen Ansprüche: Deren Durchsetzung – oder die Abwehr unberechtigter Forderungen – muss vor den Zivil- und Handelsgerichten erfolgen.
Meine Spezialität ist die Vertretung vor Gericht: in Zivil- und Handelsprozessen, bei Gesellschafterstreitigkeiten, bei der Abberufung von Organen sowie bei einstweiligen Verfügungen zur Sicherung von Vermögen und Ansprüchen – wenn nötig, sehr schnell.
Verbandsverantwortlichkeit
Unternehmensvertretung
Durch das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz stehen regelmäßig auch Unternehmen im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen wegen des Vorwurfs von Wirtschaftsstraftaten. Dabei kommt es zu Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme umfangreicher Unterlagen und Dateien; Unternehmen drohen hohe Geldbußen und die Abschöpfung der Bereicherung.
Ich unterstütze und vertrete Unternehmen in diesen Fällen – von der ersten Reaktion auf eine Hausdurchsuchung über die Kommunikation mit den Behörden bis zur Abwehr von Verbandsgeldbußen. Ergänzend berate ich präventiv zu Compliance-Maßnahmen, um strafrechtliche Risiken im Unternehmen und im Finanzsektor zu minimieren, bevor sie entstehen.
International
Auslieferungsverfahren – Schwerpunkt GUS-Staaten und USA
Auslieferungsverfahren erfordern nicht nur exzellente juristische, sondern auch diplomatische und politische Kenntnisse. Ich vertrete Betroffene in Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren mit besonderem Schwerpunkt auf den GUS-Staaten und den USA – auf Deutsch, Englisch und Russisch.
Prävention
Sanktionen, Geldwäsche-Prävention & Compliance
Verstöße gegen EU-Sanktionen werden strafrechtlich verfolgt – und treffen zunehmend auch Unternehmen und Privatpersonen, die sich keines Fehlverhaltens bewusst sind. Ich berate bei internationalen Geschäftsbeziehungen, prüfe Transaktionen auf sanktions- und geldwäscherechtliche Risiken und vertrete Sie, wenn bereits ermittelt wird.