Teile des Verfahrens zurück ans Landesgericht Eisenstadt, Freisprüche für Ex-Vorstand Münzenrieder und weitere Ex-Bewag-Manager bestätigt
Mehr als eineinhalb Jahre nach den erstinstanzlichen Urteilen im Bewag-Prozess hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am Dienstag in öffentlicher Verhandlung über die Einsprüche entschieden: Der Untreue-Vorwurf gegen Ex-Bewag-Vorstand Hans Lukits (verteidigt von Gerhard Schilcherund Nikolaus Mitrovits) ist vom Tisch, Teile seines Verfahrens wurden ans Landesgericht zurückverwiesen. Und der Freispruch gegen seinen früheren Co-Vorstand Josef Münzenrieder, der von Mirko Matkovits anwaltlich vertreten wurde, ist vom Höchstgericht bestätigt worden und somit rechtskräftig. Auch vier weitere in Eisenstadt verkündete Freisprüche wurden vom OGH bestätigt. Lukits sagte in einer ersten Reaktion zum KURIER: „Für mich ist evident, dass die Bewag krampfhaft versucht hat, uns etwas anzuhängen und jetzt damit auf die Nase gefallen ist“. Er ist überzeugt, dass sein ehemaliger Arbeitgeber, der 2012 in der Energie Burgenland aufgegangen ist, ihm Geld zurückzahlen muss. Er will rund 300.000 Euro einfordern.
Folgen hat die Sachverständige vermutlich keine zu befürchten. Denn es gibt kein Delikt für ein abgeschriebenes Gutachten. "Den Sachverhalt des Plagiats im Gerichtssachverständigenverfahren gibt es nicht, weder im Eid, noch im Sachverständigen- und Dolmetschergesetz gibt es eine Stelle", sagt der Plagiatsprüfer. "Man geht davon aus, dass der Sachverständige über jeden Zweifel erhaben ist", kritisiert er die Praxis. Was ist von einem Sachverständigen zu halten, der seinen akademischen Titel offenbar erschlichen hat? Welche Qualität kann ein Gutachten haben, in dem Textstellen einfach abgeschrieben wurden? Was sagen diese Fälle über das österreichische Sachverständigenwesen aus?
Expertise für jeden Lebensbereich
"Die Richter sind verpflichtet, dem Präsidenten des Gerichts Entziehungsgründe zu melden", sagt Alexander Schmidt, Vizepräsident des Handelsgerichts Wien und Syndikus des Hauptverbandes der Sachverständigen. Giacomuzzi selbst zog die Notbremse – nachdem ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Doch warum passierte in seinem Fall so lange nichts? Plagiatsjäger Weber hat eine Vermutung. "Die Gerichte befürchten, dass Gutachten angefochten werden." Die Rechtsanwältin Liane Hirschbrich glaubt, dass die Justiz die Folgen fürchtet, wenn bekannt wird, dass ein Sachverständiger nicht qualifiziert ist. "Dies könnte nämlich zur Folge haben, dass viele Fälle neu aufgerollt werden müssten."Laut Manfred Ainedter, Präsident der Vereinigung der österreichischen Strafverteidiger, seien die betroffenen Sachverständigen jedenfalls "sofort aus der Liste zu streichen".
Mit vier Schuld- und fünf Freisprüchen für die neun verbliebenen Angeklagten ist am Mittwoch in Eisenstadt der BEWAG-Prozess zu Ende gegangen.
Der frühere BEWAG-Vorstand Hans Lukits wurde wegen Untreue und Bestechung jeweils als Beteiligter zu 15 Monaten bedingter Haft und 21.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein ehemaliger Vorstandskollege Josef Münzenrieder wurde freigesprochen.
Schuldsprüche fällte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Lückl weiters für einen ehemaligen Geschäftsführer einer BEWAG-Tochter, die das Windkraftprojekt im ungarischen Bogyoszlo umsetzen sollte sowie für einen Geschäftsführer und eine Prokuristin von in Ungarn tätigen Tochterfirmen aus der Hochegger-Gruppe. Auch ihnen wurden vom Senat Geld- und bedingte Haftstrafen im Ausmaß von zehn bis 13 Monate auferlegt.
Die vier Verurteilten müssen zudem der Energie Burgenland AG als Privatbeteilgter den Betrag von 342.000 Euro zur ungeteilten Hand ersetzen.
Drei frühere Manager von BEWAG-Töchtern sowie der Geschäftsführer einer von Wien aus operierenden Hochegger-Firma wurden freigesprochen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Ankläger gab keine Erklärung ab. Drei Verurteilte meldeten sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, eine weitere erbat sich Bedenkzeit.
"Der Umstand, dass Zahlungen zu Bestechungszwecken erfolgt sind, war eigentlich für uns unbestritten", sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Die Freisprüche seien teilweise mangels eines Schuldnachweises und teilweise aus rechtlichen Gründen erfolgt.
Kurzauftritt des Lobbyisten als Zeuge vor Gericht in Eisenstadt
Eisenstadt – Keine fünf Minuten hat am Mittwochnachmittag die Befragung des Lobbyisten Peter Hochegger als Zeuge beim Bewag-Prozess in Eisenstadt gedauert. Hochegger machte von seinem Recht Gebrauch, sich seiner Aussage zu entschlagen. In dem Verfahren mit zehn Angeklagten geht es um mutmaßlich illegale Geldflüsse rund um ein Windkraftprojekt in Ungarn, das ab 2003 geplant, aber nicht umgesetzt worden war. Hochegger erschien kurz, nachdem er aufgerufen worden war, im Gerichtssaal und wurde von der Vorsitzenden des Schöffensenats, Karin Lückl, über sein Entschlagungsrecht informiert. Dieses komme ihm zu, weil gegen ihn selbst in dieser Causa Ermittlungen geführt, aber letztlich eingestellt worden seien. Er wolle seine Entscheidung "in zwei Sätzen" begründen, meinte Hochegger. Er habe "hier sicher eine meiner größten menschlichen Enttäuschungen meines beruflichen Lebens" erfahren: Ein Mitarbeiter einer Mitgesellschaft, "den wir immer gefördert haben", habe mit einer "Lügengeschichte" dazu beigetragen, dass sein Bruder (Paul Hochegger, Anm.) vor Gericht stehe: "Deswegen möchte ich mich entschlagen". "Stehe zu dem, was ich gesagt habe" Die Vorsitzende informierte ihn daraufhin, dass das Verfahren gegen seinen Bruder – dieser war krankheitsbedingt nicht zum Prozessbeginn erschienen – ausgeschieden worden sei und dass dieser somit im laufenden Prozess nicht auf der Anklagebank sitze. Rechtsanwältin Liane Hirschbrich, die einen der Angeklagten verteidigt, wollte von Hochegger wissen, ob er angesichts seiner Entschlagung zu dem stehe, was er bisher im Ermittlungsverfahren ausgesagt habe. "Natürlich stehe ich zu dem, was ich bisher gesagt habe", antwortete der Zeuge. Mit den Worten "Danke, dass Sie gekommen sind", entließ ihn daraufhin die Vorsitzende. "Ich danke Ihnen", erwiderte Hochegger und verließ den Gerichtssaal.
Die Banken setzen nun alles daran, dass sie nicht in den Verdacht geraten, bei Geldwäsche mitzumachen. Dabei sind es nicht die Geldstrafen, die sie am meisten fürchten.
Mag. Liane Hirschbrich, LL.M. Rechtsanwältin Seilerstätte 7/4 A 1010 Wien
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