Exekution: Beugehaft über den Geschäftsführer
Auch ohne eigene Verpflichtungen kann der Geschäftsführer einer GmbH in Beugehaft genommen werden - als Druckmittel gegen die säumige Gesellschaft.
Ihr auf breites Wissen gestütztes Interesse an aktuellen Themen sowohl des Kapitalanlagerechtes wie auch des Wirtschaftsstrafrechtes zeigt sich auch durch regelmäßige Fachbeiträge in österreichischen Tageszeitungen und Wirtschaftszeitschriften.
Auch ohne eigene Verpflichtungen kann der Geschäftsführer einer GmbH in Beugehaft genommen werden - als Druckmittel gegen die säumige Gesellschaft.
Auf der Suche nach höheren Zinsen bei überschaubarem Risiko landen derzeit viele Anleger bei Unternehmensanleihen. Doch auch hier lauern jede Menge Unsicherheiten.
U-Haft: OGH lässt keine Grundrechtsbeschwerde gegen Verweigerung des überwachten Hausarrests zu.
Mag. Liane Hirschbrich, LL.M.
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