News

BEWAG-Prozess: Schuldspruch für Hans Lukits

Mit vier Schuld- und fünf Freisprüchen für die neun verbliebenen Angeklagten ist am Mittwoch in Eisenstadt der BEWAG-Prozess zu Ende gegangen.

Der frühere BEWAG-Vorstand Hans Lukits wurde wegen Untreue und Bestechung jeweils als Beteiligter zu 15 Monaten bedingter Haft und 21.600 Euro Geldstrafe verurteilt. Sein ehemaliger Vorstandskollege Josef Münzenrieder wurde freigesprochen.

Schuldsprüche fällte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Lückl weiters für einen ehemaligen Geschäftsführer einer BEWAG-Tochter, die das Windkraftprojekt im ungarischen Bogyoszlo umsetzen sollte sowie für einen Geschäftsführer und eine Prokuristin von in Ungarn tätigen Tochterfirmen aus der Hochegger-Gruppe. Auch ihnen wurden vom Senat Geld- und bedingte Haftstrafen im Ausmaß von zehn bis 13 Monate auferlegt.

Die vier Verurteilten müssen zudem der Energie Burgenland AG als Privatbeteilgter den Betrag von 342.000 Euro zur ungeteilten Hand ersetzen.

Drei frühere Manager von BEWAG-Töchtern sowie der Geschäftsführer einer von Wien aus operierenden Hochegger-Firma wurden freigesprochen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Ankläger gab keine Erklärung ab. Drei Verurteilte meldeten sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, eine weitere erbat sich Bedenkzeit.

"Der Umstand, dass Zahlungen zu Bestechungszwecken erfolgt sind, war eigentlich für uns unbestritten", sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Die Freisprüche seien teilweise mangels eines Schuldnachweises und teilweise aus rechtlichen Gründen erfolgt.

Zum Original-Beitrag…

causa buwog

SO ERREICHEN SIE UNS

Mag. Liane Hirschbrich, LL.M.
Rechtsanwältin
Seilerstätte 7/4
A 1010 Wien

Tel.: +43 1 25 30025 175
Mobil: +43 664 418 36 33
Fax: +43 1 25 30025 25
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.